Prävention und Rehabilitation
Die Berufsgenossenschaften (BGn) sind Träger der Unfallversicherung. Während die Beiträge zur Sozialversicherung üblicherweise von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden, zahlt bei der BG nur der Arbeitgeber die Beiträge. Dafür muss der Arbeitgeber aber im Falle eines Unfalls nicht gegenüber dem Arbeitnehmer haften. Dieser hat ausschließlich Ansprüche an die Unfallversicherung.
Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten bzw. deren Folgen medizinisch und sozial zu rehabilitieren.
1885 wurden auf Drängen von Kaiser Wilhelm I, der den Sozialen Frieden mit den Arbeitern sichern wollte, die ersten Berufsgenossenschaften gegründet. Damals waren es 57 BGn. Nach der letzten großen Reform der Berufgenossenschaften in 2011 gibt es heute 9 gewerbliche BGn, die nach Wirtschaftszweigen geordnet sind. Eine davon, die BG für Nahrungsmittel und Gastgewerbe, hat ihre Bezirksverwaltung für Berlin und Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und einen Teil von Sachsen-Anhalt in der Fregestraße 44, gleich schräg gegenüber vom Nachbarschaftsheim Schöneberg. Diese BG ist zuständig für alle Beschäftigten in Restaurants und Imbissbuden, aber auch für die Hersteller von Lebensmitteln, wie beispielsweise Bäckereien oder Hühnerzuchtbetriebe.
Die BG ist auch Ansprechpartner für Sicherheit in der Industrie, zum Beispiel wenn es sich um Betriebe mit Maschinen handelt, die Lebensmittel verpacken, oder bei Kälteanlagen. Aber auch die Schankanlagen der Bierbrauereien unterliegen der Aufsicht der BG für Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Auch Betriebe, die eine gaststättenähnliche Konzession haben, werden von dieser BG betreut. Und so kümmert sie sich unter anderem auch um die Fußbodenbeläge einer Bowling-Bahn oder um die Lüftung und die Pfeifen in einer Sisha-Bar. Sogar für Zirkus-unternehmen ist diese BG zuständig. Und weil neben den Nahrungsmitteln auch die Genussmittel in den Zuständigkeitsbereich dieser BG gehören, ist sie ebenso für die Tabakindustrie, bzw. für deren Betriebe Ansprechpartner.
Immer steht sie den Arbeitgebern präventiv mit medizinischen und technischen Hinweisen zur Seite, und sie bietet Schulungen für Mitarbeiter an.
Um die Betriebe zu motivieren, sich intensiv mit der Arbeitssicherheit zu beschäftigen, wird jedes Jahr ein Präventionspreis ausgelobt, um den sich auch bereits Azubis bewerben können.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu einem Arbeitsunfall kommen, so ist die BG dafür zuständig, die Kosten für die medizinische und berufliche Rehabilitation zu tragen. Sie übernimmt dabei die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Krankenhausaufenthalt, die Kosten für die berufliche Wiedereingliederung, in dem Zusammenhang auch für die erforderliche technische Ausstattung am Arbeitsplatz. Falls das alles nicht reicht, zahlt die BG auch Renten oder wenigstens Teilrenten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 20 %.
Auch für die Integration wird jährlich ein Preis ausgelobt für die Arbeitgeber, die dabei ein besonderes Engagement zeigen. So konnte ein ungelernter Produktionshelfer nach einem Betriebsunfall zum Kaufmann für Büromanagement umgeschult werden.
Da diese Ausgaben bei den BGn über die Arbeitgeberbeiträge finanziert werden, ist es verständlich, dass die Arbeitgeber sich auch sehr um die Arbeitssicherheit in ihren Betrieben bemühen, um die Ausgaben für Unfallfolgen möglichst gering zu halten.
Das ist bei der BG für Nahrungsmittel und Gastgewerbe in den letzten Jahren gut gelungen. Die Zahl der Unfälle lag 2018 bei knapp 190.000 und war damit die geringste Zahl der letzten zehn Jahre. Auch ihre Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr kaum gestiegen, für Rentenzahlungen wurden rd. 228 Mio. Euro ausgegeben und für Heilbehandlungen etwa 169 Mio. Euro.
Gerade die Gaststättenbetriebe sind durch die zwangsweise Schließung wegen des Corona-Virus zur Zeit sehr belastet. Deshalb bietet die BG für Nahrungsmittel und Gaststätten ihren Mitgliedern aktuell eine zinsfreie Stundung der Beiträge an, um sie in dieser schweren Zeit finanziell etwas zu entlasten.